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ESG Reporting: Definition, Wann? & Standards

ESG Reporting ist ein Bericht, in dem ein Unternehmen seine ökologischen, sozialen und ethischen Leistungen, Erfolge und Auswirkungen offenlegt, um Rechenschaft über seine Bemühungen in den Bereichen Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR) abzulegen.

ESG steht für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Environmental umfasst alle ökologischen Bemühungen eines Unternehmens, z.B. zur Reduzierung von Emissionen oder zur Optimierung der Energieeffizienz. Social umfasst alle sozialen Anstrengungen eines Unternehmens, z.B. faire und leistungsgerechte Vergütung für die Mitarbeiter oder die Einhaltung von Menschenrechten. Governance bezeichnet die Praktiken der Unternehmensführung, z.B. die Einhaltung von Gesetzen oder die Etablierung unabhängiger Kontrollorgane.

ESG wird heute immer wichtiger, gerade für Immobilienunternehmen, denn laut Umweltbundesamt haben Gebäude in Deutschland allein 2020 etwa 120 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen. Mit einem umfangreichen ESG-Reporting sind Immobilienunternehmen in der Lage, über ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft zu berichten und Vertrauen bei Kunden und Stakeholdern zu gewinnen. Wir bei INCITA Invest nutzen ESG-Reportings und Kriterien als eine der Grundlagen für Investitionsentscheidungen. 

In diesem Artikel wird genau erklärt, was ESG Reporting ist, wann die Pflicht besteht, ein ESG Reporting zu erstellen, wann sich ein Reporting der Nachhaltigkeit lohnt, welche Standards für ESG Reportings gelten und wie der Aufbau eines ESG-Reportings ist. 

Was ist ESG Reporting?

ESG Reporting ist ein Prozess, in dem ein Unternehmen darüber berichtet, welche Leistungen und Erfolge es in den Bereichen Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) erbracht hat. 

Ziel von ESG Reporting ist es, Transparenz über die Bemühungen und Auswirkungen von Unternehmen in den Bereichen Nachhaltigkeit und Verantwortungsbewusstsein zu schaffen und Stakeholdern und Investoren eine umfassende Bewertung der Unternehmen für diese Bereiche zu ermöglichen. 

ESG Reporting hat in den letzten Jahren aufgrund neuer regulatorischer Pflichten und der öffentlichen Wahrnehmung an Bedeutung gewonnen. Beispielsweise existiert seit 2020 die EU Taxonomie, die vorgibt, was als ESG-konforme Wirtschaftsaktivität gilt. Unternehmen profitieren von der Berichterstattung über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Mensch und Gesellschaft, weil die Themen Nachhaltigkeit und Verantwortungsbewusstsein immer wichtiger werden und die Demonstration des eigenen Engagements in diesen Bereichen Vertrauen schafft und die Reputation des Unternehmens steigert. 

Wann besteht eine ESG Reporting Pflicht?

Es besteht eine ESG Reporting Pflicht, wenn es sich um ein großes börsennotiertes Unternehmen handelt. Laut Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind seit dem 1. Januar 2024 alle börsennotierten Unternehmen dazu verpflichtet, ein ESG Reporting bereitzustellen. Ab 2025 sind auch kleine und mittlere Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern und 40 Millionen Euro Nettoerlös (bzw. 20 Millionen Euro Bilanzsumme) oder mehr zum ESG-Reporting verpflichtet. Ab 2026 gilt die ESG-Reporting Pflicht für alle Unternehmen außer Kleinstunternehmen. Kleine und mittlere Unternehmen haben die Option, einen Aufschub für das ESG Reporting bis 2028 zu beantragen.

Wann lohnt sich ein Reporting der Nachhaltig­keit?

Ein Reporting der Nachhaltigkeit lohnt sich, wenn man sich als Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil erarbeiten will, denn ESG ist heute ein entscheidender Faktor für Investoren, Stakeholder, Kunden und Mitarbeiter. Die folgende Liste zeigt die wichtigsten Vorteile, die ein transparentes ESG Reporting bringt. 

  • Steigerung der Reputation: Ein wichtiger Vorteil von ESG Reporting ist die Steigerung der Reputation und die Stärkung der Marke eines Unternehmens. Ein Unternehmen, das ESG Erfolge vorzuweisen hat und diese transparent macht, ist in der Lage, neue Kunden zu gewinnen und bestehende Kunden zu binden. 
  • Attraktivität für Investoren: Für viele Investoren wird ESG immer wichtiger. Ein transparentes ESG-Reporting hilft dabei, diese Investoren zu überzeugen. 
  • Besseres Recruiting: ESG Reporting erhöht die Chancen für die Anstellung von qualifizierten Fachkräften, denn laut einer stepstone-Studie aus dem Jahr 2024 möchten 3 von vier Bewerbern lieber für ein Unternehmen arbeiten, das sich für Nachhaltigkeit einsetzt. 59% der Kandidaten fragen bereits früh im Bewerbungsprozess nach den Nachhaltigkeitsbemühungen des Unternehmens, bei dem sie sich bewerben.
  • Kostenreduktion: Ein Unternehmen mit umfangreichem ESG-Reporting ist in der Lage, seine Kosten zu reduzieren, weil für ein ESG Reporting weitreichende Messungen von ESG-KPIs notwendig sind. Auf Basis der ermittelten KPIs lassen sich Möglichkeiten zur Kostenreduktion identifizieren, z.B. durch Energieeinsparungen. 

Welche Standards gelten für das ESG Reporting?

Für ESG-Reportings gilt eine Vielzahl von Standards, von denen die wichtigsten in der folgenden Liste erklärt werden. 

  • CSR: CSR steht für Corporate Social Responsibility. CSR ist der Grundgedanke, dass Unternehmen Verantwortung für die Umwelt und die Gesellschaft tragen. Diese Verantwortung hat ökologische, soziale und ökonomische Aspekte, die in diversen international anerkannten Referenzdokumenten erklärt werden, z.B. in der ILO-Grundsatzerklärung über Unternehmen und Sozialpolitik oder in den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. CSR ist ein übergeordnetes Ideal, dem sich weite Teile der Unternehmenswelt und der Politik verschrieben haben. ESG Reporting ist eine Möglichkeit für Unternehmen, dieses Ideal zu demonstrieren. 
  • CSRD: CSRD steht für Corporate Sustainability Reporting Directive und ist eine von der EU initiierte Direktive, die Unternehmen dazu verpflichtet, über ihre ESG-Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu berichten. Die CSRD ist eine Weiterentwicklung der vormals geltenden Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Die CSRD ist deutlich konkreter und strenger als die NFRD und bewirkt, dass fortan deutlich mehr Unternehmen dazu verpflichtet sind, ein ESG Reporting zu erstellen. Die CSRD legt zudem die Anforderungen an das ESG Reporting weitgehend fest, etwa hinsichtlich Art, Inhalt und Umfang.
  • EU Taxonomie: Die EU Taxonomie ist ein System für die Klassifizierung von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten, mit dem Unternehmen, Investoren und politische Entscheidungsträger eine einheitliche Definition dafür erhalten, was eine ökologisch nachhaltige Aktivität ist. Ziel der EU Taxonomie ist es unter anderem, Sicherheit für Investoren zu schaffen, Unternehmen beim Erreichen ihrer Klimaziele zu helfen und Greenwashing zu verhindern. Ein wichtiges Ziel der EU-Taxonomie ist das Verhindern von Greenwashing, weil man ohne die klaren Richtlinien dieses Systems womöglich dazu verleitet wäre, Resultate zu beschönigen. 
  • DNSH: DNSH steht für “Do No Significant Harm” und ist ein Grundsatz der EU Taxonomie, der besagt, dass es nicht erlaubt ist, die in der EU Taxonomie vorgegebenen sechs Umweltziele durch Unternehmensaktivitäten erheblich zu beeinträchtigen. Die sechs Umweltziele der EU Taxonomie sind Klimaschutz, eine Anpassung an den Klimawandel, die nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, der Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung von Verschmutzung und der Schutz von Ökosystemen und Biodiversität. Durch ESG Reporting wird ersichtlich, ob ein Unternehmen dem Grundsatz DNSH Folge geleistet hat. 
  • ESRS: ESRS steht für European Sustainability Reporting Standards. ESRS sind die von der EU vorgegebenen Richtlinien für die Erstellung von ESG Reportings. Die ESRS gelten für alle Unternehmen, die laut CSRD dazu verpflichtet sind, ESG Reportings zu erstellen. Die ESRS werden von der EFRAG entwickelt.
  • IFRS: IFRS steht für International Financial Reporting Standards. Die IFRS sind Richtlinien für die Erstellung von Finanzberichten durch Unternehmen. Zweck der IFRS ist es, eine weltweit einheitliche und transparente Finanzberichterstattung zu ermöglichen. Die IFRS werden von den beiden Gremien IASB und ISSB innerhalb der IFRS Foundation entwickelt.  
  • IASB: IASB steht für International Accounting Standards Board und ist ein Gremium innerhalb der IFRS Foundation, das mitverantwortlich für die Entwicklung der IFRS ist. Das IASB besteht aus Experten im Finanzsektor, die alle aus unterschiedlichen Teilen der Welt stammen. 
  • ISSB: ISSB steht für International Sustainability Standards Board und ist ein der IFRS Foundation angehöriges Gremium, das zusammen mit dem IASB die IFRS entwickelt. 
  • GRI: GRI steht für Global Reporting Initiative. Die GRI ist eine unabhängige und gemeinnützige Stiftung, die Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen entwickelt. Die von der GRI entwickelten Richtlinien für Nachhaltigkeitsberichterstattung sind weltweit anerkannt und werden in vielen ESG Reportings angewendet. 
  • EFRAG: EFRAG steht für European Financial Reporting Advisory Group. Die EFRAG ist eine Organisation, die der EU dabei hilft, die IFRS-Richtlinien in EU-Richtlinien zu übertragen. Damit hat die EFRAG erheblichen Einfluss auf die Inhalte von ESG Reportings. 
  • SASB: SASB steht für Sustainability Accounting Standards Board. Das SASB ist eine Organisation, die branchenspezifische Richtlinien für die Berichterstattung von Finanzen und Nachhaltigkeitsaktivitäten entwickelt. Mit diesen Richtlinien lassen sich finanzrelevante Nachhaltigkeitsthemen erfassen und über ESG-Reportings kommunizieren. 
  • SFDR: SFDR steht für Sustainable Finance Disclosure Regulation und ist eine Verordnung der EU, die Finanzunternehmen und Marktteilnehmer dazu verpflichtet, offenzulegen, inwieweit die angebotenen Produkte und Leistungen negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit haben. Besonders wichtig ist die SFDR für Finanzunternehmen, die mit ESG-Produkten oder -Leistungen werben. Die Offenlegung der negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen erfolgt im ESG Reporting. 
  • TCFD: TCFD steht für Task Force on Climate-related Financial Disclosures und ist eine Initiative des Financial Stability Boards (FSB) mit dem Ziel, bei der Identifizierung von Informationen zu helfen, die Investoren, Kreditgeber und Versicherungsunternehmen brauchen, um Risiken und Chancen von Unternehmensaktivitäten für das Klima zu beurteilen. Unternehmen sind dazu angehalten, die notwendigen Informationen über das ESG Reporting zu kommunizieren. 
  • NFRD: NFRD steht für Non-Financial Reporting Directive und ist eine veraltete Direktive zur Offenlegung von nicht-finanziellen Informationen für Unternehmen. Die NFRD hielt Unternehmen erstmals dazu an, ein ESG Reporting zu erstellen, wird nun jedoch nach und nach durch die deutlich konkretere und strengere CSRD ersetzt. 

Wie ist der Aufbau eines ESG-Reportings?

Der Aufbau eines ESG-Reportings ist in vier Teile gegliedert. Im ersten Teil werden allgemeine Angaben zum Unternehmen gemacht. Im zweiten bis vierten Teil wird entsprechend des ESG-Konzepts jeweils über die ökologischen und sozialen Auswirkungen des Unternehmens sowie über die Praktiken der Unternehmensführung berichtet. 

Für den ökologischen Teil gibt die EU-Taxonomie vor, über Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Verschmutzung und Schutz von Ökosystemen und Biodiversität zu berichten. Es ist Unternehmen erlaubt, Aspekte wegzulassen, wenn sie der Meinung sind, dass die Aspekte nicht wesentlich für sie sind. In diesem Fall ist eine Begründung notwendig. 

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