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Sanierungspflicht: Wann ist energetische Sanierung Pflicht?

Die Sanierungspflicht stellt eine gesetzliche Vorgabe dar, nach der Gebäude modernisiert werden müssen, um ihre Energieeffizienz zu verbessern. Diese Regelung betrifft vor allem Gebäude, die vor 1979 gebaut wurden. Die Sanierungspflicht gilt für alle, die ihren Altbau nach dem 01.02.2002 gekauft haben. 

Die Sanierungspflicht gilt in unterschiedlichen Situationen (z.B. bei Eigentümerwechsel oder bei größeren Renovierungen). Wichtige verpflichtende Sanierungsmaßnahmen sind beispielsweise die Dämmung von Dächern und Warmwasserrohren. Die durch die Sanierungspflicht entstehenden Kosten hängen unter anderem von der Art, dem Umfang und dem Zustand der Immobilie ab. 

Wir von INCITA sind Experten für energetische Sanierungen. In diesem Artikel erklären wir alles Wichtige zur Sanierungspflicht. 

Was ist die energetische Sanierungspflicht?

Die energetische Sanierungspflicht ist eine gesetzliche Vorgabe, nach der alle Gebäude ab einem bestimmten Alter modernisiert werden müssen, um ihre Energieeffizienz zu optimieren und damit aktuellen Energiestandards zu entsprechen. 

Die energetische Sanierungspflicht beruht auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020, das seitdem mehrfach überarbeitet und aktualisiert wurde (zuletzt 2024). Ziel des GEG und der Sanierungspflicht ist es gemäß einer Einigung des EU-Parlaments vom März 2024, den durchschnittlichen Energieverbrauch von Gebäuden bis zum Jahr 2030 um mindestens 16 % und bis zum Jahr 2035 um mindestens 22 % zu reduzieren. 

Hintergrund der Sanierungspflicht ist, dass der Immobiliensektor für ungefähr 40 % aller Treibhausgasemissionen weltweit verantwortlich ist und damit zu den größten Beschleunigern des Klimawandels gehört. Durch die Sanierungspflicht soll der Energieverbrauch von Gebäuden gesenkt und ein signifikanter Teil zur ökologischen Nachhaltigkeit geleistet werden. 

Welche Gebäude fallen unter die Sanierungspflicht?

Unter die Sanierungspflicht fallen alle Gebäude, die nicht den aktuellen Energiestandards entsprechen. Per Verordnung betrifft dies vor allem Gebäude, die vor 1979 gebaut wurden. Diese Gebäude fallen unter die Sanierungspflicht, weil beispielsweise ihre Heizungssysteme veraltet oder Dämmungen mangelhaft sind. 

Für wen besteht Sanierungspflicht?

Sanierungspflicht besteht für alle Hauseigentümer, die ihr Haus nach dem 1. Februar 2002 gekauft haben. Die Hauseigentümer haben ab der Eintragung ins Grundbuch 2 Jahre Zeit, um die Sanierungspflicht zu erfüllen. 

Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus vor dem 01.02.2002 bewohnt haben, sind von der Sanierungspflicht ausgenommen. Seitdem gilt, dass bei Eigentümerwechsel die Sanierungspflicht für die neuen Eigentümer besteht. Trotzdem gilt die Sanierungspflicht auch für Eigentümer, die ihre Immobilie vor dem ersten Februar 2002 bewohnt haben, wenn sie mehr als 10 % eines gegebenen Bestandteils ihres Hauses erneuern. 

In welchen Situationen besteht eine Sanierungspflicht?

Eine Sanierungspflicht besteht in Situationen, in denen bei einem Altbau ein Eigentümerwechsel stattfindet oder wenn größere Renovierungen oder Erneuerungen in oder an einem Gebäude stattfinden. 

Erneuerungen müssen der Sanierungspflicht und damit dem GEG entsprechen, wenn mehr als 10 % eines Bestandteiles des Gebäudes erneuert werden. So greift die Sanierungspflicht zum Beispiel, wenn man vorhat, weite Teile des Dachs zu erneuern. Diese Erneuerungen müssen dann den Richtlinien des GEG entsprechen. Will man hingegen nur einige Dachziegel austauschen, greift die Sanierungspflicht nicht. 

Welche Sanierungsmaßnahmen sind Pflicht?

Laut GEG sind folgende Sanierungsmaßnahmen Pflicht, wenn der Eigentümer eines Gebäudes wechselt: die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches, die Dämmung von Warmwasserrohren und die Erneuerung der Heizung. 

Weitere mögliche Maßnahmen als Teil der Erfüllung der Sanierungspflicht sind beispielsweise die Dämmung von Außenwänden und die Nutzung erneuerbarer Energien. 

Die folgende Liste erklärt die wichtigsten Sanierungsmaßnahmen, die Pflicht sind. 

  • Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches: Laut § 47 GEG gehört die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches zu den verpflichtenden Sanierungsmaßnahmen. Um den Anforderungen des GEG gerecht zu werden, darf der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschreiten.
  • Dämmung von Warmwasserrohren: Eine Sanierungsmaßnahme laut § 71 GEG ist es, Warmwasserrohre in nicht beheizten Kellerräumen zu dämmen. 
  • Erneuerung der Heizung: Die Erneuerung der Heizung ist eine verpflichtende Sanierungsmaßnahme, wenn die Heizung älter als 30 Jahre ist. Dabei gilt ein Verbot von Öl- und Gasheizungen. Das sieht §72 GEG vor. 
  • Dämmung von Außenwänden: Bei einer Erneuerung der Außenwände eines Altbaus ist es eine verpflichtende Sanierungsmaßnahme, sich an die Richtlinien des GEG zu halten.
  • Nutzung erneuerbarer Energien: Laut GEG gilt es bei den Sanierungsmaßnahmen, bestimmte Standards zur Nutzung von erneuerbaren Energien einzuhalten. Neue Heizungen müssen zum Beispiel zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung ist bislang jedoch nur für Neubauten in bestimmten Neubaugebieten gültig. 

Welche Kosten entstehen durch die Sanierungspflicht?

Durch die Sanierungspflicht entstehen Kosten mit 4- bis 6-stelligen Beträgen. Dachsanierungen kosten ungefähr 20.000 bis 50.000 Euro. Ein umfassender Fensteraustausch kostet etwa 5.000 bis 25.000 Euro und eine Heizungserneuerung kostet ca. 10.000 bis 30.000 Euro. 

Die genauen Kosten, die durch die Sanierungspflicht entstehen, hängen von der Art und dem Umfang der Sanierung sowie vom Alter und Zustand des Gebäudes ab. 

Um die durch die Sanierungspflicht entstehenden Kosten zu stemmen, gibt es Förderprogramme und Kredite, die man als Hauseigentümer in Anspruch nehmen kann. So gibt es beispielsweise die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), die Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss 458) oder den Wohngebäude-Kredit 261. Förderungen wie diese werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angeboten. 

Energetische Sanierung mit INCITA

Wir von INCITA übernehmen die Planung und strategische Umsetzung von energetischen Sanierungen bei Gebäuden, welche sich im Besitz von Family Offices oder institutionellen Investoren wie Versicherungen, Stiftungen oder Pensionskassen befinden. Darüber hinaus bietet INCITA auch umfassende Asset Management Leistungen für Immobilien und Portfolien verschiedener Assetklassen an.

INCITA hat langjährige Erfahrungen im Bereich Immobilien und Asset Management. Mit unserer Hilfe gelingt es, die Sanierungspflicht zu erfüllen und Ihre Gebäude an moderne Energiestandards anzupassen.

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