incita_logo

Mindesthalte­frist Immobilien­­fonds: Regeln und Fristen 

Unter der Mindesthaltefrist versteht man bei Immobilienfonds eine Zeitspanne, in der man seine Fondsanteile nicht zurückgeben darf. Zudem spielt bei Immobilienfonds die Rückgabeankündigungsfrist eine wichtige Rolle. Bei INCITA bieten wir ein professionelles Leistungsangebot für Investitionen in Immobilienfonds.

INCITA Invest erreichen Sie mit den folgenden Kontaktdaten. 

INCITA Invest GmbH

Am Kaiserkai 69

20457 Hamburg

Tel.: 040 8000 845 20

E-Mail: info@INCITA.de

Was ist die Mindesthaltefrist für Immobilienfonds? 

Die Mindesthaltefrist für Immobilienfonds ist die Zeit, in der man seine erworbenen Fondsanteile mindestens halten muss. Nach Ablauf der Mindesthaltefrist ist es möglich, seine Fondsanteile zurückzugeben. Für offene und geschlossene Immobilienfonds gelten bei der Mindesthaltefrist jeweils unterschiedliche Regelungen. 

Im Folgenden sind die Mindesthaltefrist für offene und geschlossene Immobilienfonds jeweils im Detail erklärt. 

Was ist die Mindesthaltefrist für offene Immobilienfonds?

Die Mindesthaltefrist für offene Immobilienfonds ist 24 Monate bzw. 2 Jahre ab dem Zeitpunkt des Kaufs der Anteile. Diese Mindesthaltefrist gilt nur für die Rückgabe der Fondsanteile über die Fondsgesellschaft. 

Der Verkauf der Fondsanteile an der Börse ist jederzeit möglich. Für den neuen Käufer der Fondsanteile beginnt die Mindesthaltefrist von Neuem. Es ist zu beachten, dass der Verkauf der Fondsanteile an der Börse mit einem erheblichen Verlustrisiko verbunden ist. 

Für Fondsanteile, die vor dem 22. Juli 2013 erworben wurden, gelten besondere Regelungen. Fondsanteile, die vor dem 22. Juli 2013 erworben wurden, haben eine Haltefrist von 12 Monaten. Zudem gilt für diese Fondsanteile ein Freibetrag von 30.000 Euro pro Halbjahr. 

Was ist die Mindesthaltefrist für geschlossene Immobilienfonds?

Für geschlossene Immobilienfonds gibt es keine Mindesthaltefrist im eigentlichen Sinne, weil man bei geschlossenen Immobilienfonds dazu verpflichtet ist, seine Fondsanteile über die gesamte Laufzeit des Fonds zu halten.

Die einzige Möglichkeit, Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds vor Ende der Laufzeit zu veräußern, ist es, sie über den Zweitmarkt anzubieten. Ein Verkauf von Fondsanteilen über den Zweitmarkt ist in der Regel mit erheblichen Verlusten verbunden. 

Welche Fristen gibt es bei Immobilienfonds?

Neben der Mindesthaltefrist gibt es bei offenen Immobilienfonds Rückgabeankündigungsfrist. Die Rückgabeankündigungsfrist legt fest, dass die Rückgabe von Fondsanteilen an die Fondsgesellschaft mindestens 12 Monate im Voraus angekündigt werden muss. Die angekündigte Rückgabe der Fondsanteile ist unwiderruflich. 

Investieren in Immobilienfonds mit INCITA

Für professionelle Investitionen in Immobilienfonds nehmen Sie gerne Kontakt zu INCITA Invest auf. Wir von INCITA Invest sind Experten für die Mindesthaltefrist und die damit verbundenen Regulierungen von offenen und geschlossenen Immobilienfonds. 

Sie erreichen uns mit den folgenden Informationen. 

INCITA Invest GmbH

Am Kaiserkai 69

20457 Hamburg

Tel.: 040 8000 845 20

E-Mail: info@INCITA.de

    Kontakt

    Gerne können Sie uns per Mail, Telefon oder Kontaktformular erreichen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
    Datenschutz*
    Newsletter