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Hausverwaltung wechseln

Hausverwaltung wechseln: Anleitung & Was beachten?

Das Wechseln der Hausverwaltung ist ein Prozess, den man als Wohnungseigentümer oder Immobilienbesitzer gründlich planen sollte.

Der Wechsel der Hausverwaltung kommt z.B. in Frage, wenn man mit den Leistungen des Hausverwalters unzufrieden ist. Mit einem Wechsel der Hausverwaltung zu INCITA erhält man einen hochwertigen Partner, der über umfassendes Fachwissen und Erfahrung im Bereich der Hausverwaltung einschließlich der speziellen Anforderungen von sowohl älteren Bestandsgebäuden als auch Neubauten verfügt.

In diesem Artikel erklären wir 6 konkrete Schritte für den Wechsel der Hausverwaltung und was man dabei beachten sollte.

Wie kann man die Hausverwaltung wechseln?

Die Hausverwaltung kann man wechseln, indem man der Reihe nach den Verwaltungsvertrag kontrolliert, die Ursachen für die Vertragskündigung klärt, einen neuen Hausverwalter sucht, eine WEG-Versammlung einberuft, die alte Hausverwaltung schriftlich benachrichtigt und die neue Hausverwaltung einstellt.

Im Folgenden ist in sechs Schritten erklärt, wie man die Hausverwaltung wechselt.

1. Kontrollieren Sie den Verwaltungsvertrag

Im ersten Schritt des Hausverwalterwechsels sollte man den bestehenden Verwaltungsvertrag kontrollieren. Im Vertrag sind Kündigungsfristen und Pflichten der Hausverwaltung festgehalten.

Die Kündigungsfristen für Hausverwaltungen betragen in den meisten Verträgen 3 bis 6 Monate und müssen eingehalten werden. Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn man erhebliche Pflichtverletzungen seitens der Hausverwaltung feststellt.

2. Klären Sie die Ursachen für die Vertragskündigung

Im zweiten Schritt beim Wechsel der Hausverwaltung klärt man die Ursachen für die Vertragskündigung. Dies ist ein wichtiger Schritt, denn nur wenn die Hausverwaltung ihre Pflichten signifikant verletzt hat, ist eine fristlose Kündigung möglich.

Ist man als Immobilieneigentümer hingegen lediglich unzufrieden mit den Leistungen der Hausverwaltung oder möchte die Hausverwaltung aus anderen Gründen wechseln, muss die Kündigungsfrist eingehalten werden.

3. Suchen Sie einen neuen Hausverwalter

Im dritten Schritt des Hausverwalterwechsels sucht man nach einer neuen Hausverwaltung. Kompetente und erfahrene Hausverwaltungen lassen sich beispielsweise online finden.

Es hat Vorteile, eine Hausverwaltung zu wählen, die sich physisch in der Nähe der eigenen Immobilie befindet, weil der Hausverwalter die Immobilie dann regelmäßig aufsuchen kann und Probleme direkt vor Ort gelöst werden. Dem entgegen steht, dass man auf ein größeres Angebot an Hausverwaltungen zurückgreifen kann, wenn man eine Hausverwaltung engagiert, die rein digital arbeitet. Bei dieser Option besteht das Potential, eine Hausverwaltung mit größerer Expertise zu finden, weil man sich nicht auf die lokalen Dienstleister begrenzt.

4. Berufen Sie eine WEG-Versammlung ein

Im vierten Schritt des Wechsels einer Hausverwaltung beruft man die WEG-Versammlung ein. Dieser Schritt gilt nur, wenn man Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist.

Bei der Versammlung muss die WEG der Abberufung der bestehenden Hausverwaltung und der Einstellung der neuen Hausverwaltung mit einer Mehrheit zustimmen.

5. Benachrichtigen Sie die alte Hausverwaltung schriftlich

Im fünften Schritt des Hausverwalterwechsels benachrichtigt man die alte Hausverwaltung schriftlich und klärt sie über die Kündigung auf. Über die Ursachen für die Kündigung muss man den Hausverwalter nur aufklären, wenn Pflichtverletzungen vorliegen.

6. Stellen Sie die neue Hausverwaltung ein

Im sechsten Schritt des Wechsels der Hausverwaltung stellt man die neue Hausverwaltung ein. Am besten bereitet man die Übergabe zur neuen Hausverwaltung vor, indem man sie frühzeitig involviert und dafür sorgt, dass die alte Hausverwaltung rechtzeitig alle Unterlagen übergibt.

Was ist beim Wechsel der Hausverwaltung zu beachten?

Beim Wechsel der Hausverwaltung sind unter anderem Kündigungsfristen, eine passende neue Hausverwaltung, die schriftliche Benachrichtigung an die alte Hausverwaltung, eine Begründung bei schweren Pflichtverletzungen und eine gründliche Vorbereitung des Hausverwalterwechsels zu beachten.

In der folgenden Liste sind die wichtigsten Faktoren zusammengefasst, die man beim Wechsel der Hausverwaltung beachten sollte.

  • Kündigungsfristen: Beim Wechsel der Hausverwaltung sollte man unbedingt auf die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen achten. Wenn im Vertrag keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 6 Monaten. Als Wohnungseigentümer oder Immobilienbesitzer ist man gezwungen, sich an die Kündigungsfrist zu halten, wenn man den Vertrag mit der bestehenden Hausverwaltung auflösen will. Nur bei schweren Pflichtverletzungen der Hausverwaltung ist eine fristlose Kündigung möglich.
  • Begründung bei schweren Pflichtverletzungen: Wenn der Wechsel der Hausverwaltung stattfinden soll, weil die bestehende Hausverwaltung ihre Pflichten verletzt hat, ist bei der Kündigung eine Begründung notwendig. Es muss genau erklärt werden, inwiefern die Hausverwaltung ihre Pflichten verletzt hat, damit eine fristlose Kündigung möglich ist. Hat die Hausverwaltung keine Pflichten verletzt, ist eine Begründung für die Kündigung nicht notwendig. Dann muss jedoch die Kündigungsfrist eingehalten werden.
  • Schriftliche Benachrichtigung an die alte Hausverwaltung: Die bestehende Hausverwaltung sollte beim Hausverwalterwechsel am besten schriftlich benachrichtigt werden, damit man juristisch auf der sicheren Seite ist. Bei einer Kündigung wegen schwerer Pflichtverletzungen ist die schriftliche Benachrichtigung verpflichtend.
  • Passende neue Hausverwaltung: Beim Wechsel der Hausverwaltung sollte man sichergehen, dass die neue Hausverwaltung den eigenen Wünschen und Ansprüchen genügt. Dafür sollte man sich gründlich informieren, z.B. indem man das Internet nach Hausverwaltungen durchsucht und Kundenerfahrungen vergleicht.
  • Gründliche Vorbereitung des Hausverwalterwechsels: Der Hausverwalterwechsel sollte gründlich vorbereitet werden, unter anderem indem die neue Hausverwaltung frühzeitig involviert wird. Dadurch ist die neue Hausverwaltung vom ersten Tag an in der Lage, effizient zu arbeiten.

Welche Kündigungsfrist gibt es beim Wechsel der Hausverwaltung?

Beim Wechsel der Hausverwaltung gibt es eine gesetzliche Kündigungsfrist von 6 Monaten. Alternativ gilt die Kündigungsfrist, die im Verwaltungsvertrag festgelegt ist.

Die Kündigungsfrist ist beim Wechsel der Hausverwaltung unbedingt einzuhalten, es sei denn die bestehende Hausverwaltung hat ihre Pflichten grob verletzt. Dann ist eine fristlose Kündigung möglich.

Warum sollte man die Hausverwaltung wechseln?

Man sollte die Hausverwaltung wechseln, wenn man unzufrieden mit den Leistungen der Hausverwaltung ist, wenn die Hausverwaltung ihren Preis zu stark erhöht hat oder wenn die Hausverwaltung ihre Pflichten verletzt hat.

  • Unzufriedenheit mit den Leistungen: Bei Unzufriedenheit mit den Leistungen der Hausverwaltung bzw. mit der Qualität der Leistungen sollte man nach einer besseren Alternative suchen, um den Hausverwalterwechsel voranzutreiben.
  • Zu starke Preiserhöhungen: Erhöht die Hausverwaltung ihre Preise zu stark, sollte man sich nach einer günstigeren Option umsehen.
  • Pflichtverletzungen: Wenn die Hausverwaltung ihre Pflichten verletzt, ist es an der Zeit, zu einer Hausverwaltung zu wechseln, die seriös ist und ihre Pflichten erfüllt.

Wechsel der Hausverwaltung zu INCITA

Mit einem Wechsel der Hausverwaltung zu INCITA engagieren Sie eine Hausverwaltung, die seriös und professionell agiert. Wir von INCITA verfügen über große Expertise und Erfahrung als Hausverwaltung und bieten hochwertige Hausverwaltung Leistungen im Bereich der Mieterkommunikation, des Asset/Property Managements und der Dienstleisterkoordination. Wenn Sie die Hausverwaltung wechseln wollen, bekommen Sie mit INCITA einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite.

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