Das Wechseln der Hausverwaltung ist ein Prozess, den man als Wohnungseigentümer oder Immobilienbesitzer gründlich planen sollte.
Der Wechsel der Hausverwaltung kommt z.B. in Frage, wenn man mit den Leistungen des Hausverwalters unzufrieden ist. Mit einem Wechsel der Hausverwaltung zu INCITA erhält man einen hochwertigen Partner, der über umfassendes Fachwissen und Erfahrung im Bereich der Hausverwaltung einschließlich der speziellen Anforderungen von sowohl älteren Bestandsgebäuden als auch Neubauten verfügt.
In diesem Artikel erklären wir 6 konkrete Schritte für den Wechsel der Hausverwaltung und was man dabei beachten sollte.
Die Hausverwaltung kann man wechseln, indem man der Reihe nach den Verwaltungsvertrag kontrolliert, die Ursachen für die Vertragskündigung klärt, einen neuen Hausverwalter sucht, eine WEG-Versammlung einberuft, die alte Hausverwaltung schriftlich benachrichtigt und die neue Hausverwaltung einstellt.
Im Folgenden ist in sechs Schritten erklärt, wie man die Hausverwaltung wechselt.
Im ersten Schritt des Hausverwalterwechsels sollte man den bestehenden Verwaltungsvertrag kontrollieren. Im Vertrag sind Kündigungsfristen und Pflichten der Hausverwaltung festgehalten.
Die Kündigungsfristen für Hausverwaltungen betragen in den meisten Verträgen 3 bis 6 Monate und müssen eingehalten werden. Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn man erhebliche Pflichtverletzungen seitens der Hausverwaltung feststellt.
Im zweiten Schritt beim Wechsel der Hausverwaltung klärt man die Ursachen für die Vertragskündigung. Dies ist ein wichtiger Schritt, denn nur wenn die Hausverwaltung ihre Pflichten signifikant verletzt hat, ist eine fristlose Kündigung möglich.
Ist man als Immobilieneigentümer hingegen lediglich unzufrieden mit den Leistungen der Hausverwaltung oder möchte die Hausverwaltung aus anderen Gründen wechseln, muss die Kündigungsfrist eingehalten werden.
Im dritten Schritt des Hausverwalterwechsels sucht man nach einer neuen Hausverwaltung. Kompetente und erfahrene Hausverwaltungen lassen sich beispielsweise online finden.
Es hat Vorteile, eine Hausverwaltung zu wählen, die sich physisch in der Nähe der eigenen Immobilie befindet, weil der Hausverwalter die Immobilie dann regelmäßig aufsuchen kann und Probleme direkt vor Ort gelöst werden. Dem entgegen steht, dass man auf ein größeres Angebot an Hausverwaltungen zurückgreifen kann, wenn man eine Hausverwaltung engagiert, die rein digital arbeitet. Bei dieser Option besteht das Potential, eine Hausverwaltung mit größerer Expertise zu finden, weil man sich nicht auf die lokalen Dienstleister begrenzt.
Im vierten Schritt des Wechsels einer Hausverwaltung beruft man die WEG-Versammlung ein. Dieser Schritt gilt nur, wenn man Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist.
Bei der Versammlung muss die WEG der Abberufung der bestehenden Hausverwaltung und der Einstellung der neuen Hausverwaltung mit einer Mehrheit zustimmen.
Im fünften Schritt des Hausverwalterwechsels benachrichtigt man die alte Hausverwaltung schriftlich und klärt sie über die Kündigung auf. Über die Ursachen für die Kündigung muss man den Hausverwalter nur aufklären, wenn Pflichtverletzungen vorliegen.
Im sechsten Schritt des Wechsels der Hausverwaltung stellt man die neue Hausverwaltung ein. Am besten bereitet man die Übergabe zur neuen Hausverwaltung vor, indem man sie frühzeitig involviert und dafür sorgt, dass die alte Hausverwaltung rechtzeitig alle Unterlagen übergibt.
Beim Wechsel der Hausverwaltung sind unter anderem Kündigungsfristen, eine passende neue Hausverwaltung, die schriftliche Benachrichtigung an die alte Hausverwaltung, eine Begründung bei schweren Pflichtverletzungen und eine gründliche Vorbereitung des Hausverwalterwechsels zu beachten.
In der folgenden Liste sind die wichtigsten Faktoren zusammengefasst, die man beim Wechsel der Hausverwaltung beachten sollte.
Beim Wechsel der Hausverwaltung gibt es eine gesetzliche Kündigungsfrist von 6 Monaten. Alternativ gilt die Kündigungsfrist, die im Verwaltungsvertrag festgelegt ist.
Die Kündigungsfrist ist beim Wechsel der Hausverwaltung unbedingt einzuhalten, es sei denn die bestehende Hausverwaltung hat ihre Pflichten grob verletzt. Dann ist eine fristlose Kündigung möglich.
Man sollte die Hausverwaltung wechseln, wenn man unzufrieden mit den Leistungen der Hausverwaltung ist, wenn die Hausverwaltung ihren Preis zu stark erhöht hat oder wenn die Hausverwaltung ihre Pflichten verletzt hat.
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