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energetische Sanierung Förderung

Energetische Sanierung Förderung: Welche gibt es?

Eine energetische Sanierung Förderung ist ein Zuschuss oder ein Kredit, der einem die Finanzierung einer energetischen Sanierung ermöglicht oder erleichtert. Es gibt viele verschiedene Förderungen für energetische Sanierungen, z.B. die Bundesförderung für effiziente Gebäude oder den Zuschuss 458 der KfW. 

Die Voraussetzungen und die Höhe der zahlreichen Sanierungsförderungen sind jeweils unterschiedlich. Beantragen lassen sich Förderungen für energetische Sanierungen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Eine energetische Sanierung lässt sich nicht von der Steuer absetzen, wenn man bereits eine Förderung erhält. 

Wir von INCITA sind Experten für energetische Sanierungen und ihre Förderungen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um sich informieren zu lassen. 

Welche energetische Sanierung Förderungen gibt es?

Es gibt derzeit vor allem die Bundesförderung für effiziente Gebäude, die Heizungsförderung für Privatpersonen, den Wohngebäude-Kredit 261, die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude, den Erneuerbare Energien – Standard, den Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb und den Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit. 

Im Folgenden sind die wichtigsten Förderungen für energetische Sanierungen im Detail erklärt.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist eine staatliche Förderung für die energetische Sanierung von Gebäuden. Es gibt die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) und Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG).

Bei der BEG EM werden Förderungen für Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden angeboten. Zu den Einzelmaßnahmen, die von der BEG EM gefördert werden, gehören z.B. die Dämmung der Außenhülle, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie die Optimierung der Heizungsanlagen. 

Bei der BEG WG werden Zuschüsse und Kredite für Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden gewährt. Bei der BEG NWG werden Förderungen für energetische Modernisierungsmaßnahmen an Nichtwohngebäuden gewährt. 

Träger der BEG Förderprogramme ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Beantragt werden die Zuschüsse und Kredite der BEG über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss 458)

Die Heizungsförderung für Privatpersonen (Zuschuss 458) ist ein Förderprogramm der KfW für Privatleute, die eine klimafreundliche Heizung kaufen und in ihr Gebäude einbauen wollen. Der Zuschuss 458 richtet sich an alle Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. 

Bei der Heizungsförderung für Privatpersonen werden bis zu 70 % der förderfähigen Kosten übernommen. Zu den unterstützten Maßnahmen zählen z.B. der Kauf und Einbau von solarthermischen Anlagen, Biomasseheizungen und elektrisch angetriebenen Wärmepumpen, der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz oder die Planung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten. 

Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses 458 ist, dass der Einbau einer neuen Heizungsanlage die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäude erhöht. Zudem muss es sich um ein Gebäude handeln, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Die Installation der neuen Heizung muss mit einer Verbesserung des gesamten Heizungsverteilungssystems einhergehen. 

Mit dem Zuschuss 458 werden alle Privatpersonen gefördert, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten und/oder vermieteten Ein- und Mehrfamilienhäusern und Wohnungen sind. 

Bei einem Einfamilienhaus werden Kosten bis zu 30.000 Euro berücksichtigt. Bei Mehrfamilienhäusern werden bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit berücksichtigt, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Von diesen förderfähigen Kosten erhalten Eigentümer maximal 70 % als Zuschuss. Zudem ist es möglich, einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro zu erhalten. 

Wohngebäude-Kredit 261

Der Wohngebäude-Kredit 261 ist ein Kredit, mit dem die Sanierung und der Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes unterstützt wird. Der Wohngebäude-Kredit 261 ist ein Programm der BEG und wird über die KfW beantragt. 

Konkret werden mit dem Wohngebäude-Kredit 261 energetische Maßnahmen gefördert, die zur Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Zudem wird die Sanierung von Baudenkmalen und Gebäuden mit erhaltenswerter Bausubstanz gefördert. 

Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie werden die Maßnahmen der energetischen Sanierung gefördert, sofern die Kosten im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind. 

Weitere Förderungen des Wohngebäude-Kredits 261 umfassen die Planung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten und eine akustische Fachplanung. Zudem ermöglicht der Wohngebäude-Kredit 261 eine Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem “Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude”, wenn eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeitsklasse erreicht wird. 

Der Wohngebäude-Kredit 261 richtet sich an Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, freiberuflich Tätige, juristische Personen des Privatrechts (bspw. Wohnungsbaugenossenschaften), Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (bspw. Kammern oder Verbände), soziale Organisationen und Vereine sowie Contracting-Geber. 

Die Höhe des Kredits hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab. Bei einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser wird ein Kredit in Höhe von 120000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Wenn die Immobilie zusätzlich die Erneuerbare-Energien-Klasse oder eine Nachhaltigkeitsklasse erreicht, wird ein Kredit in Höhe von 150000 Euro pro Wohneinheit gewährt. 

Zusätzlich gibt es beim Wohngebäude-Kredit 261 einen Tilgungszuschuss, dessen Höhe sich ebenfalls nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe richtet. Beim Erreichen der Effizienzhausstufe 40 beträgt der Tilgungszuschuss z.B. 20 %. 

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

Die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude ist eine staatliche Förderung, die sich in Anspruch nehmen lässt, wenn man sich beraten lassen will, wie man die Energieeffizienz eines Wohngebäudes verbessert. 

Die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude beantragt man über das BAFA und richtet sich an Eigentümer, Mieter, Pächter und Nießbrauchsberechtigte. 

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegt  der Maximalbetrag bei 650 Euro. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten werden maximal 850 Euro für die Energieberatung gewährt. Für Wohnungseigentümergemeinschaften werden zusätzlich einmalig 250 Euro gewährt, wenn die Ergebnisse der Energieberatung im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert werden. 

Erneuerbare Energien – Standard (Kredit 270)

Erneuerbare Energien – Standard (Kredit 270) ist ein Kredit der KfW für die Errichtung und Erweiterung sowie für den Kauf von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. 

Der Kredit 270 richtet sich an in- und ausländische Unternehmen, an Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie an Privatpersonen und Freiberufler. 

Konkrete Maßnahmen für die Nutzung erneuerbarer Energien, die mit dem Kredit 270 gefördert werden, sind unter anderem Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft oder Windkraft sowie Batteriespeicher. Weitere mit dem Kredit 270 geförderte Maßnahmen sind z.B. die Installation von Wärmeanlagen, die auf erneuerbaren Energien basieren, oder die Errichtung von Wärme- und Kältespeichern, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden. 

Die Höhe des Kredits 270 beträgt bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben. Darunter umfasst der Kredit bis zu 100 % der Investitionskosten. Im tilgungsfreien Zeitraum zahlt man für den Kredit lediglich Zinsen. Danach zahlt man feste vierteljährliche Raten plus Zinsen. 

Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Kredit 308)

Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb ist ein Kredit der KfW für Familien und alleinerziehende Eltern, wenn sie eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und diese nach dem Erwerb energieeffizient sanieren. Mit dem Kredit 308 wird der Kaufpreis der Bestandsimmobilie gefördert. 

Der Kredit 308 beträgt höchstens 100.000,- bis 150.000,- Euro. Wie hoch genau der Kredit ausfällt, hängt von der individuellen Situation der Kreditnehmer ab. Gefördert werden Familien und alleinerziehende Eltern, bei denen mindestens ein unter 18 Jahre altes Kind lebt und die bei einem Kind maximal 90.000,- Euro pro Jahr verdienen. Für jedes weitere Kind ist ein zusätzliches Jahreseinkommen von 10.000,- Euro möglich. 

Für den Kredit 308 ist es außerdem notwendig, dass die zu erwerbende Immobilie vom zukünftigen Eigentümer selbst bewohnt werden wird und dass es sich um das einzige Wohneigentum handeln wird. 

Zudem muss für die bestehende Wohnimmobilie ein gültiger Energiebedarfsausweis vorliegen, der mindestens der Energieeffizienz-Klasse F, G oder H entspricht. Mit der Inanspruchnahme des Kredits 308 sind die neuen Immobilieneigentümer verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Immobilie innerhalb von 4,5 Jahren nach dem Kauf mindestens dem Standard “Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien” oder „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien” entspricht. 

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Kredit 358, 359)

Der Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit ist ein Zusatzkredit, der sich für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden beantragen lässt. 

Der Kredit 358 und 359 kommt nur für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen in Frage, für die bereits ein Kredit bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Die Bewilligung des Zuschusses darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. 

Die Kredithöhe beläuft sich auf höchstens 120.000,- Euro pro Wohneinheit. Wie hoch der Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit genau ausfällt, hängt davon ab, wie hoch der bereits bewilligte Zuschuss ist. 

Der Kredit 358 richtet sich an Privatpersonen, die Eigentümer eines Wohngebäudes sind und dieses selbst bewohnen. Das Gebäude muss der Hauptwohnsitz des Eigentümers sein. Außerdem darf das Jahreseinkommen des Eigentümers 90.000,- Euro nicht überschreiten. 

Der Kredit 359 eignet sich für Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Unternehmen, Freiberufler, Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und diverse juristische Personen des Privatrechts. 

Welche Voraussetzungen müssen für eine energetische Sanierung Förderung erfüllt sein?

Welche Voraussetzungen für eine energetische Sanierung Förderung erfüllt sein müssen, hängt von der jeweiligen Förderung ab und ist daher nicht pauschal zu beantworten. 

Zum Beispiel muss das zu sanierende Gebäude bei der BEG WG ein Wohngebäude sein. Bei der BEG NWG muss es sich um ein Nichtwohngebäude handeln. Bei der Heizungsförderung für Privatpersonen muss nachgewiesen werden, dass der Einbau einer neuen Heizungsanlage die Energieeffizienz des Gebäudes oder den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäude signifikant erhöht. 

Unterschiedliche Förderungen und Kredite für die Sanierung von Gebäuden haben unterschiedliche Anforderungen. Über diese Anforderungen sollte man sich genau informieren, bevor man einen Antrag zur Förderung stellt. 

Wie hoch sind die Förderungen für eine energetische Sanierung?

Wie hoch die Förderungen für eine energetische Sanierung sind, hängt von der jeweils beantragten Förderung ab. 

Beispielsweise erhalten Antragsteller beim Zuschuss 458 70 % der förderfähigen Kosten, die sich bei einem Einfamilienhaus auf höchstens 30.000,- Euro belaufen dürfen. Beim Kredit 270 wird eine Förderung mit einer Höhe von bis zu 150 Millionen Euro gewährt. 

Wie hoch eine Förderung für eine energetische Sanierung ausfällt, wird immer von individuellen Gegebenheiten bestimmt, z.B. die Höhe der förderfähigen Kosten oder das Einkommen des Antragstellers. 

Wo kann man die Förderung der energetischen Sanierung beantragen?

Die Förderung der energetischen Sanierung kann man bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. 

Die KfW ist eine Förderbank, die unter anderem dann finanzielle Unterstützung leistet, wenn man eine energetische Sanierung durchführen möchte, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern. Das BAFA ist eine Bundesbehörde, die energetische Sanierungen und energieeffiziente Technologien finanziell fördert. 

Kann man eine energetische Sanierung trotz Förderung steuerlich absetzen?

Nein, eine energetische Sanierung kann man nicht steuerlich absetzen, wenn man bereits eine Förderung durch die KfW oder das BAFA erhält. 

Eine energetische Sanierung Förderung ist ein wichtiger Baustein für die meisten Menschen, die ihr Wohneigentum energetisch sanieren wollen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu INCITA auf, um sich über kostengünstige und effiziente Sanierungsmaßnahmen für Ihre Immobilien (MFH, Einzelhandels-, Gewerbe-, Büro-, Hotel-, Mixed-Use-Immobilien) bzw. Immobilienportfolios und deren Förderungen zu informieren. 

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