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Energetische Sanierung: Steuererklärung Tipps – energetische Maßnahmen

Eine energetische Sanierung lässt sich in die Steuererklärung eintragen, um von Steuerermäßigungen zu profitieren. Die energetische Sanierung trägt man in die Anlage “Energetische” Maßnahmen ein, indem man die Zeilen der Reihe nach korrekt ausfüllt. 

Um für die energetischen Maßnahmen eine Steuerermäßigung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z.B. ein Gebäude-Mindestalter von 10 Jahren. Wir von INCITA sind Experten für energetische Sanierungen und ihre Kosten. Auf dieser Seite geben wir Tipps zur energetischen Sanierung in der Steuererklärung. 

Wo sollte man die energetische Sanierung in der Steuererklärung eintragen?

Die energetische Sanierung sollte man in der Steuerklärung in der Anlage “Energetische Maßnahmen” eintragen. Wer seine Steuererklärung über Elster abschickt, hat die Möglichkeit, die Anlage “Energetische Sanierung” einfach über den “Anlage hinzufügen” Button hinzuzufügen. 

Als Vermieter ist man in der Lage, auch andere Sanierungsmaßnahmen wie Renovierungen steuerlich geltend zu machen, indem man sie in der Anlage V als Werbungskosten einträgt. 

Wie trägt man die energetische Sanierung richtig in der Steuererklärung ein?

Die energetische Sanierung trägt man richtig in der Steuererklärung ein, indem man alle Zeilen der Anlage “Energetische Maßnahmen” durchgeht und korrekte Angaben macht. 

In der folgenden Liste ist der Reihe nach erklärt, wie man die energetische Sanierung richtig in die Steuererklärung einträgt. 

  • Zeile 1 – 3: Um die energetische Sanierung korrekt in die Steuererklärung einzutragen, macht man in den ersten drei Zeilen persönliche Angaben: Nachname, Vorname und Steuernummer. 
  • Zeile 4 – 8: Für die korrekte Eintragung der energetischen Sanierung in die Steuererklärung macht man in den Zeilen 4 bis 8 Angaben zum Gebäude, unter anderem die Adresse und die Gesamtfläche. Besonders wichtig ist hier die korrekte Angabe zum Herstellungsbeginn des Gebäudes, weil die Immobilie mindestens 10 Jahre alt sein muss, damit eine Steuerermäßigung für die energetische Sanierung möglich ist. 
  • Zeile 9: In Zeile 9 der Anlage “Energetische Maßnahmen” gibt man an, ob man bereits Förderungen für die energetische Sanierung in Anspruch nimmt. Diese Angabe ist wichtig, weil eine steuerliche Erleichterung nicht möglich ist, wenn bereits eine Förderung bewilligt wurde. 
  • Zeile 10: Um die energetischen Maßnahmen richtig in der Steuererklärung einzutragen, gibt man in Zeile 10 an, wann der Baubeginn der Maßnahmen war. Eine steuerliche Absetzung ist nur für energetische Sanierungsmaßnahmen möglich, die nach dem 31.12.2019 begonnen wurden und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sind. 
  • Zeile 11 – 22: In den Zeilen 11 bis 22 macht man für die Steuererklärung Angaben zu den Kosten der energetischen Sanierung. Es sind z.B. konkrete Aufwendungen für Wärmedämmungen, Fenstererneuerungen und Heizungsoptimierungen zu nennen.
  • Zeile 23 – 24: Die Zeilen 23 und 24 beziehen sich auf Zeile 17 und erfordern konkretisierte Angaben über die Hybridisierung von Gas-Brennwertgeräten. Für die richtige Eintragung der energetischen Sanierung in der Steuererklärung ist es hier unter anderem notwendig anzugeben, ob ein gültiger Nachweis zur Hybridisierung vorliegt. 
  • Zeile 25 – 26: Für die korrekte Eintragung der energetischen Sanierung in die Steuererklärung füllt man die Zeilen 25 und 26 nur aus, wenn man vorhat, die in den Zeilen 21 oder 22 angegebenen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung zu beantragen. 
  • Zeile 27 – 28: Um die energetische Sanierung richtig in der Steuererklärung einzutragen, ist es in den Zeilen 27 und 28 notwendig, begünstigte Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen aus den Vorjahren anzugeben. 
  • Zeile 29 – 37: In den Zeilen 29 bis 37 macht man Angaben zu weiteren Mieteigentümern, wenn sich die Immobilie im Besitz mehrerer Personen befindet und die Anteile der Steuererleichterung nicht gesondert und einheitlich gegeben werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die energetische Sanierung richtig in der Steuererklärung einzutragen. 
  • Zeile 38 – 53: Für die richtige Eintragung der energetischen Sanierung in der Steuererklärung macht man in den Zeilen 38 bis 53 Angaben zu den Anteilen an der Steuerermäßigung, wenn diese gesondert und einheitlich stattfindet. 

Was sind die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung bei energetischer Sanierung?

Die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung bei energetischer Sanierung sind in der folgenden Liste zusammengefasst. 

  • Das Gebäude muss für eigene Wohnzwecke genutzt werden.
  • Die Immobilie muss sich in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum befinden.
  • Das Gebäude muss älter als 10 Jahre alt sein.
  • Die energetischen Maßnahmen müssen nach dem 31.12.2019 begonnen haben und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sein.
  • Die energetischen Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
  • Es muss eine Bescheinigung für die Durchführung der energetischen Maßnahmen vorliegen (entweder vom Fachunternehmen oder von einem Energieberater).
  • Es müssen eine Rechnung und ein Nachweis über die getätigte Zahlung für die energetischen Maßnahmen vorliegen. 

Mit unseren Tipps zur energetischen Sanierung in der Steuererklärung lassen sich signifikante Kosteneinsparungen erzielen. Wenn Sie die Kosten Ihrer energetischen Maßnahmen noch weiter senken wollen, kontaktieren Sie gerne INCITA Invest. Wir finden für Sie die richtigen Maßnahmen, die eine gute Balance zwischen Kosten- und Energieeinsparungen bringen. 

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